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Scheidung01. März 20267 Min.

Immobilienbewertung bei Scheidung – Was Sie wissen müssen

Bei einer Scheidung gehört die gemeinsame Immobilie oft zu den größten Streitpunkten. Eine professionelle und unabhängige Immobilienbewertung schafft Klarheit und bildet die Grundlage für eine faire Vermögensaufteilung. In diesem Artikel erklären wir, worauf es bei der Bewertung im Scheidungsfall ankommt.

Warum ist ein Gutachten bei Scheidung wichtig?

Im Scheidungsverfahren muss der Wert der gemeinsamen Immobilie ermittelt werden, um den Zugewinnausgleich zu berechnen. Ohne objektive Bewertung entstehen oft langwierige Konflikte. Ein unabhängiges Gutachten eines zertifizierten Sachverständigen wird von beiden Parteien und vom Gericht anerkannt und beschleunigt das Verfahren erheblich.

Welches Gutachten wird benötigt?

Für Scheidungsverfahren wird in der Regel ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB benötigt, da es:

  • Gerichtsfest und rechtssicher ist
  • Von Familiengerichten anerkannt wird
  • Eine detaillierte und nachvollziehbare Wertherleitung bietet
  • Beide Parteien rechtlich absichert

Der richtige Bewertungsstichtag

Entscheidend ist der Stichtag der Bewertung. Im Scheidungsverfahren ist dies in der Regel der Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags. Der Sachverständige ermittelt den Verkehrswert zu diesem Stichtag – auch wenn die Bewertung später erfolgt. Marktveränderungen nach dem Stichtag werden nicht berücksichtigt.

Unabhängigkeit ist entscheidend

Wichtig ist, dass der Sachverständige von beiden Parteien gemeinsam beauftragt wird oder vom Gericht bestellt ist. So wird sichergestellt, dass die Bewertung neutral erfolgt und keine Partei benachteiligt wird. Ein gemeinsam beauftragter Gutachter ist zudem kostengünstiger, da nur ein Gutachten erstellt werden muss.

Was wird bewertet?

Der Sachverständige bewertet:

  • Den aktuellen Verkehrswert der Immobilie
  • Eventuelle Wertminderungen durch Mängel oder Schäden
  • Wertsteigernde Faktoren wie Modernisierungen
  • Die aktuelle Marktsituation am Standort
  • Bestehende Belastungen (z.B. Grundschulden, Wegerechte)

Kosten und Aufteilung

Die Kosten für das Gutachten werden in der Regel von beiden Parteien je zur Hälfte getragen. Diese Investition lohnt sich jedoch, da ein professionelles Gutachten langwierige und teure Rechtsstreitigkeiten vermeidet und zu einer fairen Einigung beiträgt.

Unser Service für Scheidungsfälle

Wir sind erfahren in der Bewertung von Immobilien im Scheidungskontext und arbeiten stets neutral und diskret. Unser Gutachten wird von Familiengerichten anerkannt und bildet eine verlässliche Grundlage für die Vermögensaufteilung. Kontaktieren Sie uns für eine sensible und professionelle Beratung.

Haben Sie Fragen zur Immobilienbewertung?

Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot.